Kann man Erbanteile beleihen oder sich eine Zwischenfinanzierung sichern?
Eine Erbschaft kann manchmal zuerst sehr hohe Kosten verursachen. Das ist ungünstig, wenn man aus eigenem Geld diese Kosten vorstrecken muss, weil man in einer Erbengemeinschaft festsitzt und nicht an das Erbe herankommt. Die Auflösung einer Erbengemeinschaft ist i.d.R. mit sehr hohen Kosten verbunden.
Sie benötigen professionelle Berater, Anwälte usw. um bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, Teilungsversteigerung usw. Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Hinzu kommen weitere Kosten:
Gerichtskosten, Erbschaftssteuer, Todesfallkosten und vieles mehr.
Oft entstehen Finanz- und Liquiditätsengpässe – trotz Erbschaft.
Gerne unterstützen wir Sie bei bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Wir unterstützen Sie!
Diese Möglichkeiten für ein Darlehen haben Sie.
1. Darlehenshöhe 20% vom Erbanteil
2. Abwicklung einfach
3. Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen
Ein Darlehen auf die Erbschaft hilft solche Engpässe zu überbrücken und stellt kurzfristig das dringend benötigte Geld bereit. Dabei dient der Nachlass bzw. Erbteil als Sicherheit für die Bank.
So können Sie auch in einer Erbengemeinschaft Geld aufnehmen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Schnell
Auch wenn die Erbengemeinschaft noch besteht: Wir unterstützen Sie, damit Sie schnell an Geld aus Ihrer Erbschaft kommen.
Unabhängig
Wir unterstützen Sie: ein Erbschaftsdarlehen zu bekommen. Sie müssen keinen Miterben um Erlaubnis fragen. Sie können über Ihren Erbanteil frei verfügen und ihn z.B. auch als Sicherheit nutzen.
Unkompliziert
Wir unterstützen Sie: Ihr wertvoller Erbanteil dient als Sicherheit für die Bank – ein Erbschaftsdarlehen lässt sich einfach umsetzen.
Rechte gesichert
Wir unterstützen Sie: Sie bleiben weiterhin Teil der Erbengemeinschaft und behalten Ihre Rechte. Nur, dass sie nun einen finanziellen Vorteil haben.
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Wir können nur schriftliche Anfragen über unsere Kontaktseite oder über
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Falls Sie nicht Wissen wie Sie die Kontaktseite ausfüllen sollen, hilft Ihnen
unser Telefonservice gerne weiter.
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Wir beraten ab einem Erbvolumen von 800.000 Euro.
Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Rechtsberatung falls gewünscht, werden durch
externe Partner durchgeführt.
Wir machen keine Finanzierungsgeschäfte.
Für die steuerliche Beratung sowie Erklärungen für das Finanzamt empfehlen wir Ihnen gerne bewährte Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in Ihrer Nähe.